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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der wea-Software GmbH und Kundeninformationen

 

  • 1. Allgemeine Bestimmungen, Geltungsbereich

1.1    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der wea-Software GmbH (nachfolgend „Unternehmer“) gelten für alle Verträge zur Bereitstellung von Software, die ein Besteller (nachfolgend „Kunde“) mit dem Unternehmer hinsichtlich der vom Unternehmer in seinem Online-Shop dargestellten Software-Produkte (nachfolgend „Software“) abschließt. Der Einbeziehung abweichender oder ergänzender Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, sie werden nicht Vertragsinhalt. Dies gilt auch dann, wenn der Unternehmer ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Abweichende Vereinbarungen oder Bedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Unternehmer in Schriftform bestätigt werden.

1.2    Diese AGB gelten auch für alle künftigen Verträge und Geschäfte mit dem Kunden im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.3    Der Online-Shop des Unternehmers und die dortigen Inhalte/Angebote des Unternehmers richten sich ausdrücklich nicht an Verbraucher, sondern ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 310 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (im Folgenden „BGB“ genannt); Unternehmer in diesem Sinne sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Diese AGB gelten folglich nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.

1.4    Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Der Unternehmer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

  • 2. Vertragsgegenstand

2.1    Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung der vom Unternehmer angebotenen Software in elektronischer Form unter Einräumung bestimmter, in diesen AGB genauer geregelten Nutzungsrechte.

2.2    Der Kunde erwirbt kein geistiges Eigentum an der Software. Der Quellcode (Source Code) der Software ist nicht Teil der bereitgestellten Software.

2.3    Die Installation ist nicht Vertragsbestandteil und wird vom Unternehmer nicht geschuldet. Insoweit verweist der Unternehmer auf die Installationsanleitung. Gleiches gilt für die Hard- und Softwareumgebung, in der die Software eingesetzt wird. Die Herbeiführung der entsprechenden Nutzungs- und Installationsvoraussetzungen auf dem/den Endgerät(en) des Kunden obliegt ausschließlich dem Kunden.

2.4    Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Unternehmers gemäß Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, erhält der Kunde keinen individuellen Anwendungs-Support durch den Unternehmer.

  • 3. Vertragsschluss

3.1    Die im Online-Shop des Unternehmers beschriebenen Software-Produkte und sonstigen Inhalte stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Unternehmers dar und verpflichten den Unternehmer nicht zur Lieferung bzw. Leistung, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.

3.2    Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop des Unternehmers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählte Software in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltene Software ab.

3.3    Der Unternehmer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,

  1. indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
  2. indem er dem Kunden die bestellte Software bereitstellt, oder
  3. indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Unternehmer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

3.4    Im Anschluss an die Abgabe des Angebots erhält der Kunde vom Unternehmer in Textform (bspw. per E-Mail, per Fax oder per Brief) per E-Mail eine Bestätigung des Eingangs des Angebots, in welcher der Inhalt des Angebots zusammengefasst ist. Bei dieser Bestätigungs-E-Mail handelt es sich ausdrücklich nicht um die Annahmeerklärung des Unternehmers. Nach Erhalt des Angebots und der Bestätigung des Eingangs prüft der Unternehmer u.a. den Inhalt des Angebots, die Umsetzbarkeit und die Verfügbarkeit der gewünschten Leistung bzw. Lieferung. Der Unternehmer ist zur Annahme des Angebots nicht verpflichtet. Die Annahme des Angebots erfolgt gesondert gemäß vorstehender Ziff. 3.3. (bspw. durch Versand der Auftragsbestätigung an den Kunden). Eine darüberhinausgehende Zugänglichmachung des Inhaltes des Angebotes bzw. des Vertragstextes durch den Unternehmer erfolgt nicht. Der Unternehmer fertigt eine eigene Speicherung der Vertragsbestimmungen an. Die AGB sind in der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Fassung jederzeit auf der Homepage des Unternehmers abrufbar.

3.5    Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung und Lieferzeiten bzw. -fristen ist ausschließlich die Auftragsbestätigung des Unternehmers maßgebend. Weicht der Inhalt der Auftragsbestätigung von dem Angebot des Kunden ab, gilt die Auftragsbestellung als neues freibleibendes Angebot des Unternehmers.

3.6    Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Unternehmers kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Button anklickt, welcher den Bestellvorgang abschließt.

3.7    Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

3.8    Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Unternehmer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Unternehmer versandten E-Mails zugestellt werden können.

  • 4. Kein Widerrufsrecht

Da sich der Online-Shop des Unternehmers sowie die dort enthaltenen Inhalte und Angebote ausdrücklich nicht an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, sondern ausschließlich an Kunden richtet, die Unternehmer im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 14 BGB sind, steht Kunden kein Widerrufsrecht nach § 312g BGB zu.

  • 5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1    Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Unternehmers nichts anderes ergibt, gelten die angegebenen Preisen als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2    Die Zahlungsmöglichkeit/en wird/werden dem Kunden durch die Steuerberater Verrechnungsstelle (StBVS) mitgeteilt, die die Fakturierung übernimmt und für alle Fragen der Zahlungsabwicklung bereitsteht.

5.3    Der vereinbarte Preis ist mit Rechnungsstellung fällig und ohne Abzug zu zahlen. Zahlungsverzug tritt unbenommen einer vorherigen Mahnung spätestens ein, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung erfolgt. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist das Datum der Wertstellung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto maßgeblich.

5.4    Die Nichtzahlung bei Fälligkeit stellt eine wesentliche Verletzung vertraglicher Pflichten dar. Bei Überschreitung einer Zahlungsfrist ist der Unternehmer berechtigt, Leistungen zurückzuhalten und für den Zeitraum des Zahlungsverzugs Verzugszinsen in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatzes zu berechnen. Zudem behält sich der Unternehmer den Rücktritt vom Vertrag und die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens vor.

5.5    Zurückbehaltungsrechte oder das Recht zur Aufrechnung stehen dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte können nur geltend gemacht werden, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

  • 6. Bereitstellung der Software

6.1    Der Unternehmer bewirkt die Bereitstellung, indem er dem Kunden eine digitale Kopie der Software zum Download über das Internet zur Verfügung stellt. Hierzu stellt der Unternehmer dem Kunden per E-Mail einen Link zur Verfügung, über den der Kunde den Download der digitalen Kopie einleiten und die Speicherung der Kopie an einem von ihm gewählten Speicherort vornehmen kann.

6.2    Für den vertraglich vereinbarten Zeitpunkt der Bereitstellung der Software (Lieferfrist) ist ausschließlich der Inhalt der Auftragsbestätigung des Unternehmers maßgeblich. Für die Einhaltung der Lieferfrist ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem die Software im Netz abrufbar bereitgestellt ist und dies dem Kunden gemäß vorstehender Ziff. 6.1 mitgeteilt wird. Der Unternehmer schuldet nicht die Herbeiführung der technischen Nutzungs- und Installationsvoraussetzungen auf dem/den Endgerät(en) des Kunden oder einer für den Download ausreichenden Internetverbindung.

  • 7. Einräumung von Nutzungsrechten

7.1    Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Unternehmers nichts anderes ergibt, räumt der Unternehmer dem Kunden ein nicht ausschließliches, zeitlich unbegrenztes, nicht-übertragbares Recht ein, die Software in der vereinbarten Hard- und Softwareumgebung zu privaten und/oder kommerziellen Zwecken bestimmungsgemäß zu nutzen. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht des Kunden, die Software im Rahmen seiner (steuer-)beratenden Tätigkeit durch seine Mandanten nutzen zu lassen, indem er seine Mandanten entsprechende Eingaben in der Software vornehmen lässt.

7.2    Der Kunde wird nicht Inhaber von Urheber- oder sonstigen geistigen Schutzrechten an der Software. Der Kunde ist berechtigt, das erworbene Nutzungsrecht an der Vertragssoftware einmalig einem Dritten unter Übertragung sämtlicher vom Kunden erworbenen Rechte dauerhaft zu übertragen. In diesem Fall wird der Kunde die Nutzung des Programms vollständig aufgeben, sämtliche installierten Kopien der Software von seinen Endgeräten entfernen und sämtliche auf anderen Datenträgern befindlichen Kopien löschen oder dem Unternehmer übergeben, sofern er nicht gesetzlich zu einer längeren Aufbewahrung verpflichtet ist. Auf Anforderung des Unternehmers wird der Kunde ihm die vollständige Durchführung der genannten Maßnahmen schriftlich bestätigen oder ihm gegebenenfalls die Gründe für eine längere Aufbewahrung darlegen. Des Weiteren wird der Kunde mit dem Dritten ausdrücklich die Beachtung des Umfangs der Rechtseinräumung gemäß diesem § 7 vereinbaren. Eine Aufspaltung erworbener Nutzungsrechte ist nicht zulässig.

7.3    Der Kunde hat darüber hinaus nicht das Recht zur Vermietung, zum Weiterverkauf oder zur Unterlizenzierung der Software in sonstiger Weise oder sie drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, z.B. im Wege des Application Service Providing oder als „Software as a Service“. Ein Bearbeitungs- oder Änderungsrecht wird dem Kunden nicht eingeräumt. Dem Kunden ist es verboten, ggf. vorhandenen Kopierschutz zu entfernen und/oder zu verändern.

7.4    Der Kunde ist berechtigt, von der Software eine Kopie zu Sicherungszwecken herzustellen. Die einer ordnungsgemäßen Datensicherung dienenden Vervielfältigungen der Software sind Teil des bestimmungsgemäßen Gebrauchs.

7.5    Die Einräumung des Nutzungsrechts gemäß Ziff. 7.1 ist aufschiebend bedingt an die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Zahlungspflicht des Kunden. Der Unternehmer ist im Fall des Zahlungsverzugs berechtigt, die etwaig bereits erfolgte Einräumung des Nutzungsrechts zu widerrufen und die erneute Einräumung von der vollständigen Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Kunden abhängig zu machen.

7.6    Verletzt der Kunde die vereinbarten Nutzungsrechte so schwerwiegend, dass dem Unternehmer ein weiteres Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist, kann der Unternehmer die Vereinbarung zur Einräumung von Nutzungsrechten an der betroffenen Software außerordentlich kündigen.

7.7    Im Falle der des Widerrufs oder der Kündigung ist der Kunde verpflichtet, alle vorhandenen Kopien der Software unverzüglich zu löschen und dies dem Unternehmer auf Verlangen in Textform zu bestätigen.

7.8    Die sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen bleiben unberührt.

  • 8. Mitwirkungsobliegenheiten des Kunden

8.1    Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software zu informieren. Die Einrichtung einer funktionsfähigen und auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die Software ausreichend dimensionierten und geeigneten Hard- und Softwareumgebung für die Software liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.

8.2    Der Kunde hat die vom Unternehmer für die Installation und den Betrieb der Software gegebenen Hinweise zu beachten.

8.3    Der Unternehmer empfiehlt dem Kunden, angemessene Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z.B. durch tägliche Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse) und vor Installation der Software eine geeignete Sicherung seiner Daten durchzuführen.

  • 9. Gewährleistung

9.1    Als Beschaffenheit der Software gilt grundsätzlich nur die ausdrücklich vertraglich vereinbarte oder in den Produktbeschreibungen, Spezifikationen und Kennzeichnungen vom Unternehmer beschriebene Beschaffenheit. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbeaussagen des Unternehmers stellen weder Beschaffenheitsangaben noch eine nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung dar.

9.2    Der Unternehmer leistet keine Gewähr für Mängel, die darauf beruhen, dass die Software in einer Hardware- und Softwareumgebung eingesetzt wird, die den Anforderungen der Software nicht gerecht wird oder für Änderungen und Modifikationen, die der Kunde an der Software vorgenommen hat, ohne hierzu kraft Gesetzes, dieses Vertrages oder aufgrund einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Unternehmers berechtigt zu sein.

Ebenfalls leistet der Unternehmer keine Gewähr für Mängel, die der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB).

Von der Gewährleistung sind ferner solche Mängel ausgeschlossen, die durch Anwendungsfehler seitens des Kunden verursacht worden oder auf sonstige technische Ursachen im Verantwortungsbereich des Kunden zurückzuführen sind. Dies gilt auch bei nicht vorhandenen oder unzureichenden Backup-Maßnahmen, bei Virenbefall oder sonstigen äußeren, vom Unternehmer nicht zu vertretenden Einwirkungen, ferner bei Fehlern der Hardware, des Betriebssystems oder der Software anderer Hersteller/Anbieter.

9.3    Der Kunde hat die Software unverzüglich nach zur Verfügungstellung auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese bei Vorliegen dem Unternehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen mitzuteilen, ansonsten ist eine Gewährleistung für diese Mängel ausgeschlossen. Entsprechendes gilt, wenn sich später ein solcher Mangel zeigt. § 377 HGB findet Anwendung.

9.4    Der Unternehmer ist im Falle eines Sachmangels zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, d.h. nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels („Nachbesserung“) oder Ersatzlieferung. Im Rahmen der Ersatzlieferung wird der Kunde gegebenenfalls einen neuen Stand der Software übernehmen, es sei denn dies führt zu unzumutbaren Beeinträchtigungen. Bei Rechtsmängeln wird der Unternehmer dem Kunden nach eigener Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Software verschaffen oder diese so abändern, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden. Das Recht des Unternehmers, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Der Unternehmer ist ferner berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt.

9.5    Der Unternehmer ist berechtigt, die Gewährleistung in den Räumlichkeiten des Kunden zu erbringen. Der Unternehmer genügt seiner Pflicht zur Nachbesserung auch, indem er ein Update oder eine angepasste mangelfreie Version der Software zum Download bereitstellt bzw. dem Kunden den Download ermöglicht.

9.6    Das Recht des Kunden, im Falle des zweimaligen Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurück zu treten, bleibt unberührt. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei unerheblichen Mängeln. Macht der Kunde Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen geltend, so haftet der Unternehmer nach § 10.

  • 10. Haftung

10.1  Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Unternehmer bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

10.2  Auf Schadensersatz haftet der Unternehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Unternehmer, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

  1. a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  2. b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Unternehmers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

10.3  Die Haftung des Unternehmers für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.

10.4  Die sich aus den Ziffern 10.2 und 10.3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden der Unternehmer nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.

10.5  Die sich aus den Ziffern 10.2 und 10.3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde sowie für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

  • 11. Verjährung

11.1  Mängelansprüche und sonstige Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab Mitteilung und Freischaltung der Zugangsdaten für den Downloadbereich per E-Mail gemäß Ziff. 6.1. Anstelle dieser Jahresfrist gelten in den folgenden Fällen die gesetzlichen Verjährungsfristen:

  1. a) im Falle der Haftung wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit,
  2. b) im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels,
  3. c) für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  4. d) im Falle des Rückgriffs des Kunden aufgrund der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf,
  5. e) für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.2  Die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen bleiben unberührt.

  • 12. Sonstiges

12.1  Der Kunde darf Ansprüche gegen den Unternehmer nur nach schriftlicher Zustimmung des Unternehmers auf Dritte übertragen.

12.2  Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags einschließlich dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

12.3  Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, ist Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung der Sitz des Unternehmers in Bad Driburg.

12.4  Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Unternehmers in Bad Driburg. Entsprechendes gilt, wenn Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Der Unternehmer ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

12.5  Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Unternehmer und dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

12.6  Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Zweck dem der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt. Gleiches gilt für den Fall, dass der Vertrag einschließlich dieser AGB eine Regelungslücke enthalten sollte.