Zum Inhalt springen

Fristverlängerung bis 30.6.23

Das BMWK hat eine Fristverlängerung zur Abgabe der Schlussabrechnung verkündet. Bis zum 30. Juni 2023 bleibt nun Zeit. Auf Antrag kann die Frist bis zum 31. Dezember 2023 verlängert werden.

Hier finden Sie die Pressemitteilung der BStBK.