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Wirtschaftshilfen einfach abrechnen

Automatisiert & sicher

Die Excel-Arbeitshilfe, die Sie und Ihre Mandanten sicher durch die Schlussabrechnung führt.

Hilfe zur rechten Zeit

Prozesssicherheit für Sie

Mit wea bekommen Sie die Fälligkeit in den Griff. Sie entscheidet darüber, ob eine Position in die Berechnung der Wirtschaftshilfen einfließen darf und ist mit gängiger Buchhaltungssoftware nicht zu greifen. wea rückt die Fälligkeit ins Zentrum. 

Sie können mit Mandanten zusammenarbeiten und alle Schritte dokumentieren. Die Dokumentation und die automatischen Berichte geben Ihnen Sicherheit und erlauben eine rasche Klärung von Rückfragen durch die Bewilligungsstelle. 

wea unterstützt Sie mit Automation und Logik dabei, die Vollständigkeit des Antrags sicherzustellen. 

Eine maßgeschneiderte Lösung für Kanzleien.

Das wea-Angebot

2499 Euro

zzgl. Steuern

Ein Preis
pro Kanzlei

Einmal kaufen und beliebig in der Kanzlei nutzen.

Unbegrenzte
Mandanten & Nutzer

Jeder Mitarbeiter, jeder Mandant kann mit der Datei arbeiten.

Keine
versteckten Kosten

Gar keine. Einmal kaufen und gut.

Zu Ende gedacht

  • sauberer Workflow
  • vier-Augen-Prinzip
  • Plausibilitätsprüfungen mit einstellbarer Tiefe
  • Dokumentation und Prüfbericht
  • eigene Kontenblätter für Überbrückungshilfen 
  • komfortabler xml-Upload der Arbeitsergebnisse
  • konzipiert von StB Lukas Hendricks

Fragen & Antworten zu wea

Die Excel-Arbeitshilfe ist auf MS Windows entwickelt worden.

Der automatisierte Daten-Import setzt eine Datev-Nutzung voraus.

Weitere Schnittstelle zu anderen Kanzleisystemen sind geplant.

Ja, Sie können die Software nach dem Kauf beliebig in der Kanzlei nutzen und in der Mandantschaft verteilen – ohne Zusatzkosten.

Nein, es ist ein Preis pro Kanzlei. Wir berechnen keine weitern Kosten für die Nutzung oder Weitergabe an Mandanten.

Nein, derzeit nicht.

Ein händischer Import von Buchhaltungsdaten ist allerdings möglich.

Die Entwicklung von Schnittstellen zu anderen Kanzleisystemen läuft bereits.

Ja, es können Buchhaltungsdaten in einem vordefinierten Format eingespielt werden. Einen automatischen Import gibt es aber noch nicht.

Ja, sobald das Ministerium dies einrichtet, werden wir mit der Umsetzung beginnen und dieses Update kostenfrei zur Verfügung stellen.

Update 19.8.22: Wir haben die nötigen Informationen vom BMWK erhalten und liefern wea mitsamt xml-Upload zum 30.9.22 aus.

Wenn Sie die Fälligkeit auf der Basis von ISt-Zahlen tatsächlich alle manuell schon bereinigt haben und bisher nicht einfach die FiBU-Daten abgezogen und hochgeladen haben, entfaltet das Tool in Bezug auf die Sortierung nach Fälligkeit für sie keinerlei Zusatznutzen.

Tatsächlich ist die zeitlich zutreffende Zuordnung im Zeitpunkt der Fälligkeit die größte Herausforderung, bei der dieses Tool helfen kann.

Die integrierte Ermittlung des Beihilfebudgets könnte man theoretisch auch manuell machen.

Praktisch ist halt, dass man alles zusammen in einer Datei dokumentiert hat und der Bewilligungssteller die Zusammensetzung der Kostenposition insbesondere der übrigen sonstigen Kosten Nummer zehn bis auf die Buchungspositionsebene ohne weiteren Aufwand als Report senden kann.

Der Detailaufriss der sonstigen Fixkosten dürfte ein Prüfungsschwerpunkt der Bewilligung stellen im Rahmen der Überprüfung der Schlussabrechnung werden.

Siehe dazu zB. aus einer Anfrage einer Bewilligungsstelle an einen Kollegen:

„Interessante Formulierung der IHK zur Info bzgl. der Schlussabrechnung. Haben wir jetzt bei einem Ü3+ gehabt:

3. Bei der Kostenposition 10 wurden hohe Kosten im Monat Dezember angegeben. Bitte bestätigen Sie uns, dass keine Kosten angesetzt wurden, die gemäß der FAQs des Bundes unter Punkt 2.4. Nr. 10. ausgeschlossen sind. Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass grundsätzlich nur gemäß den Förderbedingungen des Bundes förderfähige Kosten ansetzbar sind, die im Rahmen der Schlussabrechnung ggf. einzeln aufzulisten und detailliert zu begründen sind.“
Alles in allem, für Anträge, die bereits auf der Basis von Fälligkeiten und IST-Zahlen gestellt wurden, keine zwingende Investition. 

Sie bekommen eine individuell für Sie erstellte Datei, die Ihre Beraternummer enthält. Diese dient als „Kopierschutz“ und ist mit dem Kanzleinamen in allen Reports des Programms enthalten. 

Wenn Sie in Ihrer Kanzlei mehrere Beraternummer und Unterberaternummern verwenden, geben Sie diese bitte alle bei der Bestellung an. 

Im Feld „Beraternummer“ können Sie alle Nummern, getrennt durch Kommata eingeben.

Sie erhalten dann mehrere Dateien der Excel-Arbeitshilfe. Für jede Beraternummer eine.

Gerne reichen wir Ihnen zusätzliche Dateien nach, falls Sie die Nummern bei der Bestellung nicht angegeben haben. 

Schreiben Sie uns bitte dazu einfach eine Mail an info@wea-software.de

Und selbstverständlich erreichen Sie uns unter dieser Mailadresse auch bei allen anderen Zweifelsfragen.

  • Überbrückungshilfe 1
  • Überbrückungshilfe 2
  • Überbrückungshilfe 3
  • Überbrückungshilfe 3+
  • Überbrückungshilfe 4
  • Novemberhilfe
  • Dezemberhilfe

Ja, wea bietet dazu umfangreiche Informationen.

Ja, frei konfigurierbar durch den Nutzer.

Ja, den einzelnen Kreditor kann eine Fälligkeit hinterlegt werden.

Einzelfälligkeiten können erfasst werden.

Fälligkeitsüberprüfung kann an Mandanten ausgelagert werden

Ja, es gibt eine Hausaufgabenliste für den Mandanten. Mit deren Erledigung haben Sie nicht nur alle benötigten Informationen, sondern auch deren Dokumentation.

Nach unseren Erfahrungen mehr als 50% pro Antrag.

  1. Nutzen Sie den „Jetzt bestellen“ Knopf auf unserer Seite.
  2. Tragen Sie Ihre Daten ein und senden Sie sie ab.
  3. Wir liefern die Datei ab dem 3.11.22 aus.
  4. Die Rechnung erhalten Sie per Mail von unserem Zahlungsdienstleister DVS AG – Deutsche Verrechnungsstelle AG.
  5. Mit der DVS können Sie Rückfragen zur Zahlung und zu den Modalitäten klären. Die Kontaktdaten übermittelt die DVS mit der Rechnung.

Die Rechnung erhalten Sie per Mail von unserem Zahlungsdienstleister DVS AG – Deutsche Verrechnungsstelle AG.

Mit der DVS können Sie Rückfragen zur Zahlung und zu den Modalitäten klären. Die Kontaktdaten übermittelt die DVS mit der Rechnung.

Selbstverständlich, im Rahmen der Gesetze. 

Vor dem Versand der Software ist ein Rücktritt unkompliziert möglich. Danach ist er nicht mehr möglich, da Sie mit der Übersendung der Datei das Produkt vollständig erhalten haben.

Ja, die veröffentlichen wir auf unserer Internetseite: https://wea-software.de/videos/

wea Software – damit Sie bestmöglich durch die Schlussabrechnung kommen.

StB Lukas Hendricks

wea – damit Sie bestmöglich durch die Schlussabrechnung kommen!